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Ihr MuKEn Wegweiser – Ratgeber zu den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich

Die MuKEn – schon der eher kryptische Name für die Zukunft der kantonalen Energiegesetzgebung ist nicht auf den ersten Blick verständlich. Aber auch ausgeschrieben wird man noch nicht viel schlauer: Was unter den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich zu verstehen ist, eröffnet sich erst, wenn man sich etwas genauer mit dem Thema auseinandersetzt – und feststellt, dass darunter ein Regelwerk zu verstehen ist, welches Einfluss auf unseren alltäglichen Umgang mit der Energie nimmt. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema MuKEn im Zusammenhang mit der Heizungssanierung.

Was sind die MuKEn überhaupt?

Die MuKEN, bzw. die MuKEN 2014, die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, sind auf Energieeffizienz ausgerichtete Bauvorschriften und ein wichtiger Baustein der Energiestrategie 2050 des Bundes. Die MuKEn enthalten Empfehlungen zur konkreten Umsetzung für das kantonalen Bau- und Energierecht. Die detaillierte Ausgestaltung der gesetzlichen Energievorschriften und Energierichtlinien wird also den Kantonen mit ihren spezifischen Eigenheiten überlassen.

Sie sind von der Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren im Januar 2015 verabschiedet und damit zur Umsetzung durch die Kantone freigegeben worden.

Genauer: Die MuKEn definieren die Anforderungen an eine energieeffiziente Gebäudehülle und enthalten Vorgaben für die Gebäudetechnik sowie für die Energieerzeugung. Angestrebt ist damit die gesamtenergetische Betrachtung des Gebäudes.

Eine wichtige Rolle im gesamten Energiehaushalt eines Gebäudes spielt immer die Heizung. Die MuKEn 2014 nehmen jedoch keinen Einfluss auf Ihre aktuelle Heizung. Erst beim Austausch eines bestehenden Systems bilden die Vorschriften in diesem Regelwerk verbindliche Vorgaben. Lesen Sie im Folgenden, was Sie nach der Einführung des neuen Energiegesetzes in Ihrem Kanton bei einem Heizungsaustausch zu beachten haben werden.

Wie werden die Mustervorschriften in den Kantonen umgesetzt?

Die Umsetzung der MuKEn wird den Kantonen überlassen. In der Regel ist eine Gesetzesrevision von den kantonalen Parlamenten zu beraten und auszuarbeiten. Je nach Kanton und politischer Situation ist zudem eine Volksabstimmung unumgänglich. Deshalb ist für die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 mit einer längeren Frist zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist es auch nachvollziehbar, weshalb die ursprünglich für 2020 anvisierte gesamtschweizerische Umsetzung wenig realistisch war.

Was bedeutet diese wenig übersichtliche Situation für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer? Es ist auf jeden Fall unabdingbar, sich schon in der Planungsphase eines Neubaus oder einer Sanierung – und sei es nur der Ersatz eines Heizsystems – über den Stand der Dinge im Standortkanton zu erkundigen. Die kantonale Situation kann verschiedene Faktoren einer Planung entscheidend beeinflussen.

Auf der Karte wird ersichtlich, dass bereits etwa die Hälfte der Schweizer Kantone die MuKEn in der ein oder anderen Form angenommen beziehungsweise umgesetzt haben und über die Vorlage bereits abgestimmt wurde. Mit Stand Januar 2021 ist in den Kantonen Waadt, Fribourg, Neuchâtel, Jura, Basel Land, Basel-Stadt, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Glarus, Zürich, Thurgau, St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Graubünden und Tessing das Energiegesetz bereits in Kraft getreten. Die übrigen Kantone arbeiten den Entwurf noch aus und befinden sich demnach noch ganz am Anfang.

Was bedeuten die MuKEn für mein Heizsystem?

Zuerst eine Tatsache: Ihr aktuelles, problemlos funktionierendes Heizsystem wird, unabhängig von der eingesetzten Technologie, von einer Einführung der auf den MuKEn 2014 basierenden Gesetzen in Ihrem Kanton nicht unmittelbar betroffen.

Für den Ersatz eines Heizsystems in bestehenden Wohnbauten machen die Mustervorschriften jedoch klare Vorgaben. So muss bei einem neuen System mindestens 10% erneuerbare Energie eingesetzt oder 10% Energie eingespart werden. Das heisst: Der 1:1-Austausch einer Heizung mit fossilen Brennstoffen wird nicht mehr möglich sein, flankierende Massnahmen werden erforderlich.

Besonders betroffen von den MuKEn 2014 sind Elektroheizungen: Nach dem Verbot von neuen Elektroheizungen gehen die Mustervorschriften noch einen Schritt weiter: Sie schreiben vor, dass bestehende Elektroheizungen, ungeachtet ihres Zustandes, innert 15 Jahren zu ersetzen sind.

Eine perfekte Möglichkeit, um den energetischen Zustand Ihrer Liegenschaft abzuklären und empfohlene Massnahmen kennenzulernen, ist der Erwerb des GEAK®, des schweizweit einheitlichen Gebäudeausweises der Kantone. Denn von direkt auszuführenden Auflagen der MuKEn 2014 befreit sind all jene Bauten, die mindestens der GEAK-Kategorie D entsprechen oder sogar Minergie zertifiziert sind.

Falls Ihr Wohngebäude nach dem Minergie-Standard gebaut wurde oder es eine bessere Gesamtgebäudeeffizienz nach GEAK als Klasse D aufweist, können Sie die Art der Wärmeerzeugung frei wählen. Ansonsten haben Sie die Wahl zwischen den 11 Standardlösungen nach MuKEn.

Die 11 Standardlösungen der MuKEn 2014

Direkt betroffen von der Einführung der neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, sind Wohngebäude welche eine schlechtere Gesamtenergieeffizienz als Klasse D (nach GEAK®) aufweisen. Zur Vereinfachung der Situation definieren die MuKEn für die Erreichung der Ziele bei einem Heizungsersatz in Liegenschaften 11 Standardlösungen. Diese zeigen auf, in welchen möglichen Kombinationen mit Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ältere und weniger effiziente Heizsysteme weiter betrieben werden dürfen und welche Ersatzmöglichkeiten beim Austausch eines Heizsystems zur Wahl stehen.

Die 11 Standardlösungen auf einen Blick:

Auch hier gilt: Rechtzeitige Einholung von detaillierten Informationen oder Beizug einer externen Energieberatung für die Anwendbarkeit der Standardlösungen in Ihrer individuellen Situation ist zu empfehlen!

Wie gehe ich vor, wenn ich meine Heizung auf die MuKEn anpassen möchte?

Wenn Sie Ihr Heizungssystem unabhängig von der für Sie relevanten kantonalen Regelung auf den modernsten Stand der Technik und der bereits geltenden oder zukünftigen Gesetzgebung bringen möchten, bieten sich drei unterschiedliche Vorgehensweisen an:

  • Sie entscheiden sich dafür, Ihre Liegenschaft einer gesamtheitlichen, auf Energieeffizienz ausgerichteten Sanierung zu unterziehen und dabei möglichst alle für den Energieverbrauch relevanten Faktoren zu berücksichtigen.
  • Sie ziehen es vor, die Vorgaben der MuKEn 2014 mit einer der Standardlösungen zu erfüllen, welche die Heizung nicht betreffen (z.B. Fenstersanierung oder Wärmedämmung).
  • Sie beschliessen, sich vorläufig auf den Ersatz Ihrer bisherigen Heizung durch ein zukunftssicheres Heizsystem nach Vorgaben der MuKEn 2014 zu beschränken.

In allen drei Fällen empfehlenswert ist die sorgfältige Planung, in welche unbedingt auch die Möglichkeit zum Erhalt von Fördergeldern einfliessen muss.

Mit Vaillant zukunftssicher heizen

Möchten Sie den den MuKEn 2014 zuvorkommen und die Energieeffizienz Ihrer Liegenschaft optimieren, bevor Sie, vielleicht zu einem völlig unpassenden Moment, von Vorschriften oder Gesetzen dazu verpflichtet werden? Dann fassen Sie schon heute die Installation eines modernen Heizsystems – zum Beispiel einer Wärmepumpe oder eines Solarsystems – ins Auge.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, Valliant bietet Ihnen ein vollständiges, technologisch führendes Sortiment an Wärmepumpen – sei es eine Luft/Wasser-, eine Sole/Wasser- oder eine Wasser/Wasser-Wärmepumpe, sei es für Innen- oder Aussenaufstellung, sei es in Monoblock- oder Split-Bauweise.

Seit 150 Jahren gehört Vaillant zu den Technologieführern für Heizungssysteme, schon über 40 Jahre davon im Bereich Wärmepumpen. Bis heute stehen weltweit mehr als 200'000 Wärmepumpen von Vaillant im Einsatz. Alle Wärmepumpen von Vaillant verfügen sowohl über das Schweizer FWS-Gütesiegel als auch über das Zertifikat für das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) und sind damit förderfähig.

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